Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet notfalls mit seinem ganzen Vermögen. Die Bootshaftpflicht ersetzt alle Schäden, die aus dem Besitz, Führen, Halten und Gebrauch des versicherten Bootes entstehen oder wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.
Kommt es zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess für Sie und tragen die Kosten.
Wählbare Deckungssummen:
Fünf oder zehn Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden.
Ob bei Personenschäden, Sachschäden oder Unfällen – mit unserer Bootshaftpflicht sind Sie auf jedem Törn rund um den Globus optimal abgesichert.
Geschützt sind nicht nur Sie als Halter*in, sondern auch der/die Bootsführer*in sowie Crewmitglieder. Ansprüche der versicherten Personen untereinander sind ebenfalls mitversichert.
Sie möchten Ihre Freizeit auf dem Wasser genießen und bei einem Schaden finanziell gut abgesichert sein? Mit der Gothaer Bootshaftpflicht können Sie sich weltweit auf Versicherungsschutz zum günstigen Beitrag verlassen.
Empfehlungen aus dem Gothaer Ratgeber
Unsere private Unfallversicherung bietet speziellen Schutz für Wassersportler*innen, zum Beispiel während des Umgangs mit dem Boot und beim Aufenthalt im Hafen.
Unsere private Haftpflichtversicherung bietet attraktive Leistungen und schließt die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer*in, Besitzer*in, Halter*in oder Führer*in von Bootsanhängern ein.
Sichern Sie Ihr Hab und Gut günstig ab. Für Wassersportler*innen ist Diebstahl aus dem verschlossenen Innenraum einer Motor- bzw. Segelyacht weltweit eingeschlossen.
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